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Reisen ins gruene Herz Europas

Preise:

Tagestouren ab Saarbrücken, bis max. 8 Stunden ab 250.€

Halbtagestouren ab Saarbrücken, ca. 4 Stunden 150.€

Stadtführungen in Saarbrücken, zu Fuß und/oder mit Ihrem Reisebus, 1,5 bis 2 Stunden werden mit 105.€ berechnet.

Hotelabholung außerhalb Saarbrückens möglich, Anfahrtskosten werden gesondert berechnet.

Weitere Tarife und Angebote auf Nachfrage.

Bei einer Verlängerung der Zeit wird jede angefangene Stunde mit
25.€ in Rechnung gestellt.

Genießer-Stadtrundgang in Saarbrücken mit kulinarischen Überraschungen – auf Anfrage

Geführte Wanderungen – nach Absprache

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SaarLorLuxTours (Stand 2019)

  1. Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber einer Führung, bzw. einer Reisebegleitung, und dem Gästeführer zustande. Kommt der Vertrag über eine andere touristische Organisation zustande, fungiert diese lediglich als Vermittler.
  2. Das Honorar ist dem Gästeführer in der ursprünglich abgesprochenen Höhe in bar gegen Quittung auszuhändigen. Nach Absprache kann dieses auch vorab überwiesen werden.
  3. Im Honorar des Gästeführers sind eventuelle Eintritte nicht enthalten.
  4. Das Honorar wird in voller Höhe fällig, falls die Gruppe sich verspätet oder nicht erscheint. Im Fall einer Verspätung behält sich der Gästeführer vor, die Führung entsprechend zu verkürzen.
  5. Im Falle einer Verspätung der Gruppe werden die Auftraggeber gebeten, den Gästeführer unter der angegebenen Mobilnummer zu benachrichtigen. Dauert eine Führung auf Wunsch des Auftraggebers dann länger als ursprünglich abgesprochen, erhöht sich das Honorar nach dem Stundensatz. Der Gästeführer kann den Treffpunkt eine halbe Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt verlassen, sofern keine weitere Benachrichtigung erfolgt. Bei einer Verspätung können sich die Programmpunkte der Führung verschieben, auch verkürzen.
  6. In jedem Fall wird das volle Honorar fällig. Die zu führende Gruppe sollte eine Anzahl von maximal 25 Teilnehmern nicht überschreiten (Reine Rundfahrten mit dem Bus sind davon ausgenommen). Ist für eine Busreisegruppe zusätzlich eine Stadtführung zu Fuß geplant, so muss die Gruppe ab 25 Personen geteilt und ein weiterer Gästeführer dazu gebucht werden. Sollte ohne vorherige Absprache die Personenzahl der Gruppe größer sein, sind vom Auftraggeber pro zusätzlicher Person 3,00 Euro zu entrichten.
  7. Eine kostenlose Stornierung ist bis 3 Arbeitstage vor einem vereinbarten Führungstermin möglich. Die Stornierung muss schriftlich (Email oder Brief) erfolgen. Bei nicht frist- oder formgerechter Stornierung wird das Honorar in voller Höhe fällig.
  8. Wünscht der Auftraggeber abweichend vom Anfangs- bzw. Endpunkt der Führung in Saarbrücken eine Abholung oder eine Beendigung der Führung außerhalb Saarbrückens werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
  9. Anfallende Eintrittsentgelte, etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu dem an den Auftragnehmer zu leistenden Honorar selbst zu tragen, so weit im bestätigten Leistungsumfang nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  10. Der Gästeführer ist nach §19 UStG als Kleinunternehmer und unterliegt nicht der MwSt-Pflicht. Sollte im Einzelfall ein Gästeführer umsatzsteuerpflichtig sein, wird die MwSt dem Auftraggeber zuzüglich zum Honorar in Rechnung gestellt.
  11. Durch die Mitgliedschaft beim Saarland GästeführerInnen e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD) eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensversicherung.

Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind untersagt. In Einzelfällen kann nach persönlicher Rücksprache fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Gruppen- sowie Einzelaufnahmen mit dem/der GästeführerIn bedarf der vorherigen Kenntnisnahme und Zustimmung über die Verwendung des Bildmaterials seitens der abgebildeten Person.

Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite!